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26. Oktober 2020

Vorsorgeauftrag – das müssen Sie wissen

Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Es trifft nicht alle – dennoch kann es jeden treffen. Die Folgen einer Krankheit (z. B. Covid-19) oder eines Unfalls können schwerwiegend sein und sogar zur Urteilsunfähigkeit einer Person führen. Wer frühzeitig die erforderlichen Vorkehrungen trifft, stellt sicher, dass auch im Ereignisfall der eigene Wille weiterhin berücksichtigt wird. Eine handlungsfähige Person kann durch Erstellung eines Vorsorgeauftrag sicherstellen, welche selbstbestimmten Vertrauenspersonen im Falle der Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder Vermögenssorge übernehmen. Werden die entsprechenden Vorkehrungen nicht getroffen, müssen die Entscheidungen von Angehörigen oder der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) getroffen werden. Grundsätzlich kann ein Vorsorgeauftrag selbständig erstellt werden. Sollen schwierige und / oder umfangreiche Lebenssachverhalte geregelt werden, lohnt es sich rechtlichen Rat beizuziehen.

Die Definition eines Vorsorgeauftrages
Der Vorsorgeauftrag ist ein Schriftstück, eine Art Generalvollmacht, die erst Gültigkeit erlangt, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten beauftragen. Der Vorsorgeauftrag kann für die gesamte Personen- und Vermögenssorge, sowie die Vertretung im Rechtsverkehr erteilt werden, oder auch nur für gewisse Teilbereiche. In diesem Schriftstück bestimmen Sie, wer Sie betreut, wenn Sie beispielsweise infolge eines Unfalles oder einer schweren Krankheit nicht mehr handlungsfähig sind. Es kann auch festgelegt werden, wer Sie in einem solchen Fall vertritt und Ihr Vermögen verwaltet.

Was beinhaltet ein Vorsorgeauftrag?
Im Vorsorgeauftrag müssen die Aufgaben, welche die beauftragte Person übernehmen soll, umschrieben werden. Geregelt werden vor allem die Teilbereiche Personen- und Vermögensorge. Die Personensorge umfasst alles, was mit der Persönlichkeit des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin zusammenhängt, also zum Beispiel das Wohnen, das Öffnen der Post, die Vertretung bei medizinischen oder pflegerischen Massnahmen sowie alle Entscheide rund um die Gesundheit und alle privaten Angelegenheiten.

Die mit der Vermögenssorge beauftragte Person wahrt die vermögensrechtlichen Interessen der urteilsunfähigen Person. Sie verwaltet das laufende Einkommen, wickelt den Zahlungsverkehr ab (Zahlungen entgegennehmen und ausführen, Forderungen eintreiben), füllt die Steuererklärung aus, usw. Auch die Vermögensanlage, der Verkehr mit den Banken und die Verfügungsvollmacht über die Konten gehören zur Vermögenssorge.

Aber auch spezielle, massgeschneiderte Weisungen sind möglich. So ist der Vorsorgeauftrag auch geeignetes Instrument zur Krisenvorsorge im Unternehmen. Eine Urteilsfähigkeit eines Unternehmers kann gravierende Folgen für die Führung und den Geschäftsgang eines Unternehmens haben. Es erklärt sich von selbst, dass ein KESB-Beistand für solche Situationen nicht geeignet ist. Das Szenario der Urteilsunfähigkeit muss in solchen Fällen durchgespielt werden und im Vorsorgeauftrag können dann die massgeschneiderten Weisungen für die Weiterführung des Unternehmens erteilt werden.

Die Errichtung des Vorsorgeauftrages
Bei der Errichtung des Vorsorgeauftrages müssen besondere Formvorschriften beachtet werden. Es gibt ähnlich wie beim Testament zwei Möglichkeiten einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Entweder wird der Vorsorgeauftrag eigenhändig niedergeschrieben, datiert oder unterzeichnet, oder er wird vom Notar beurkundet. Werden die Formvorschriften nicht eingehalten, kann der Vorsorgeauftrag keine Wirkung entfalten. Die öffentliche Beurkundung durch einen Notar bietet wesentliche Vorteile. Eine Notarin / ein Notar gewährleistet die Richtigkeit des Vorsorgeauftrags.

Das Fazit
Ein Vorsorgeauftrag verhindert nicht nur die Beistandschaft durch eine fremde Drittperson, er entlastet auch Ihre Angehörigen. Indem Sie darin Ihre Wünsche festhalten, wissen Ihre Bezugspersonen genau, welche Entscheidungen sie für Sie treffen sollen. Eine Urteilsunfähigkeit kann uns alle unerwartet treffen. Ob Student, Unternehmerin, alleinstehend, mit oder ohne Familie oder bereits pensioniert – ein Vorsorgeauftrag macht in jedem Alter und in jeder Lebenslage Sinn. Bestimmen Sie selbst was mit Ihnen geschieht. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt.

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Cyrill Lauper

lic. iur | Rechtsanwalt und Notar

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