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01. September 2026

Neues Transparenzregister: Was Unternehmen wissen müssen

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten in der Schweiz neue Regeln zur Transparenz von juristischen Personen. Mit dem neuen «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG) wird ein zentrales Transparenzregister eingeführt. Darin müssen Unternehmen künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen erfassen und diese Angaben aktuell halten.

Hintergrund der neuen Regelung ist die verstärkte Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Juristische Personen können dazu missbraucht werden, die tatsächlichen Eigentums- und Kontrollverhältnisse zu verschleiern. Das neue Transparenzregister soll deshalb sicherstellen, dass die zuständigen Behörden rasch feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Gesellschaft steht.

Zentrales Transparenzregister

Kernstück des neuen Gesetzes ist das zentrale Transparenzregister, welches vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Das Register ist grundsätzlich nicht öffentlich. Zugriff erhalten die gesetzlich vorgesehenen Behörden sowie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzintermediäre und Beraterinnen und Berater, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister trifft alle juristischen Personen des schweizerischen Rechts, welche zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind, darunter fallen beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften.

Ebenfalls eingetragen werden juristische Personen mit Sitz im Ausland, die eine enge Verbindung zur Schweiz aufweisen und durch Eigentum an Grundstücken, Zweigniederlassungen oder dergleichen als risikobehaftet gelten.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?

Wirtschaftlich berechtigte Person ist jede natürliche Person, die Kontrolle über die juristische Person ausübt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält.

Eine Kontrolle kann jedoch auch unabhängig von einer Beteiligungsquote bestehen, etwa aufgrund von Vereinbarungen oder anderen Umständen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft ermöglichen.

Welche Pflichten bestehen?

Dem Transparenzregister sind die Identitäten der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie die Art und der Umfang der ausgeübten Kontrolle innert Monatsfrist nach Eintragung ins Handelsregister zu melden, wobei für bereits bestehende Gesellschaften eine Übergangsfrist gilt. Die Gesellschaft hat die Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen vorab zu überprüfen, zu dokumentieren und aktualisieren sowie jederzeit bereithalten.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen bereits vor dem Inkrafttreten des TJPG überprüfen. Insbesondere empfiehlt es sich,

  • die direkten und indirekten Beteiligungsstrukturen zu prüfen;
  • die wirtschaftlich berechtigten Personen eindeutig zu bestimmen;
  • Aktionärsbindungs-, Stimmbindungs- und vergleichbare Vereinbarungen zu berücksichtigen;
  • die erforderlichen Nachweise zusammenzustellen;
  • interne Prozesse für die Meldung und Aktualisierung der Angaben festzulegen.

Verstösse gegen die gesetzlichen Pflichten können sanktioniert werden. Bei vorsätzlichen Verstössen sind Bussen von bis zu CHF 500'000 möglich. Eine frühzeitige Prüfung der Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse hilft, die neuen Anforderungen rechtzeitig und korrekt umzusetzen.

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Cyrill Lauper

lic. iur | Rechtsanwalt und Notar

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