Der Bundesrat hat entschieden, dass das revidierte Erbrecht am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wird. Was bedeutet das für bereits bestehende letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge etc.)? Mit der Revision wird das Erbrecht flexibler ausgestaltet und gibt in der Folge mehr Freiheit für den Erblasser in der Gestaltung des Nachlasses.