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Neues Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Am 1. Januar 2023 tritt die grosse Aktienrechtsrevision in Kraft. Diese bringt viele Neuerungen mit sich. Unter anderem soll das Aktienrecht im Wesentlichen den heutigen wirtschaftlichen Bedürfnissen und technologischen Möglichkeiten angepasst werden. Davon kann auch Ihre Unternehmung profitieren.

«Fall Malters» – Freispruch fürs Luzerner Polizeikader

Nach dem Bezirksgericht Kriens spricht auch das Kantonsgericht Polizeikommandant Adi Achermann und den ehemaligen Kripo-Chef Daniel Bussmann frei. Ein Gutachten kam zum Schluss, dass die Frau ihren Suizid eigenverantwortlich wählte.

Revidiertes Erbrecht

Der Bundesrat hat entschieden, dass das revidierte Erbrecht am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wird. Was bedeutet das für bereits bestehende letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge etc.)? Mit der Revision wird das Erbrecht flexibler ausgestaltet und gibt in der Folge mehr Freiheit für den Erblasser in der Gestaltung des Nachlasses.