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27. April 2023

Top Anwaltskanzlei 2023


Es freut uns sehr, dass wir im jährlichen Ranking der Zeitschrift BILANZ und der Tageszeitung Le Temps mehrmals unter den besten Anwaltskanzleien der Schweiz 2023 aufgeführt sind.

Die beiden führenden Schweizer Wirtschaftsmagazine empfehlen Lauper & Partner Rechtsanwälte und Notare in den Rechtsgebieten Immobilienrecht sowie Erb- und Nachlassrecht. Diese Anerkennung ist ein Beleg für unsere Fachkompetenz und unser Engagement für die Interessen unserer Klientschaft.

Das Ranking wurde durch eine sorgfältige Umfrage unter mehr als 7’300 Anwälten, rund 900 Inhouse-Juristen, den Leitern der Rechtsabteilungen der 500 grössten Unternehmen in der Schweiz sowie unserer geschätzten Klientschaft durchgeführt. Wir danken allen, die uns empfohlen und ihr Vertrauen in uns gesetzt haben!

Wir sind uns bewusst, dass diese Auszeichnung nicht nur eine Belohnung für unsere Expertise und harte Arbeit ist, sondern auch die Verpflichtung mit sich bringt, weiterhin auf höchstem Niveau zu arbeiten und unserer Klientschaft eine herausragende Rechtsberatung und Prozessvertretung zu bieten.

Wir freuen uns über diese Auszeichnungen und nehmen dies gleichzeitig als Ansporn, uns stetig weiterzuentwickeln.

Cyrill lauper lauper partner luzern 02

Cyrill Lauper

lic. iur | Rechtsanwalt und Notar

Herzlich Willkommen RA Fabian Voirol

Wir freuen uns, dass Rechtsanwalt MLaw Fabian Voirol per 16. August 2022 unser Team ergänzt.

Fabian Voirol hat in Luzern studiert und das Anwaltspatent erworben. Bereits während dem Studium hat er erste Erfahrungen als juristischer Mitarbeiter bei uns in der Kanzlei gesammelt. Bis zu seinem Eintritt in unsere Kanzlei war er als Gerichtsschreiber beim Bezirksgericht Luzern tätig. Wir wünschen Fabian Voirol einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm.

Herzlich Willkommen, Fabian!

Revidiertes Erbrecht

Der Bundesrat hat entschieden, dass das revidierte Erbrecht am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wird. Was bedeutet das für bereits bestehende letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge etc.)? Mit der Revision wird das Erbrecht flexibler ausgestaltet und gibt in der Folge mehr Freiheit für den Erblasser in der Gestaltung des Nachlasses.

Neues Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Am 1. Januar 2023 tritt die grosse Aktienrechtsrevision in Kraft. Diese bringt viele Neuerungen mit sich. Unter anderem soll das Aktienrecht im Wesentlichen den heutigen wirtschaftlichen Bedürfnissen und technologischen Möglichkeiten angepasst werden. Davon kann auch Ihre Unternehmung profitieren.