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3. Dezember 2024

Bundesgesetz zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Eine Wende im Konkursrecht; Existenzielle Herausforderung für KMU’s und insbesondere Gastrobetriebe.

Am 1. Januar 2025 tritt das neue Bundesgesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse in Kraft und bringt weitreichende Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) mit sich. Eine zentrale Neuerung betrifft die Abschaffung der Ausnahme von Konkursbetreibungen für öffentlich-rechtliche Forderungen wie z.B. AHV-Beiträge. Mit der Streichung von Art. 43 Ziff. 1 und 1bis SchKG soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, aus dem Geschäftsverkehr ausscheiden. Ziel ist es, eine faire Wettbewerbsumgebung zu schaffen. Doch was als Fortschritt klingt, könnte insbesondere für KMUs und Gastronomiebetriebe zu einer existenziellen Herausforderung werden.

Die Vergangenheit: Erholungsmöglichkeit in Ausnahmesituationen

In der Vergangenheit war es nicht möglich, öffentlich-rechtliche Forderungen wie AHV-Beiträge, Steuern oder Prämien für die obligatorische Unfallversicherung im Rahmen eines Konkursverfahrens einzutreiben (vgl. Art. 43 Abs. 1 und Abs. 1bis SchKG). Das hat dazu geführt, dass überschuldete Unternehmen öffentlich-rechtliche Schulden zurückstellten, um ihre privat-rechtlichen Gläubiger vorrangig befriedigen zu können. Denn anders als bei einem Konkursverfahren konnten die verschuldeten Unternehmen, während dem Pfändungsverfahren weiterhin operieren. Selbst die Verwertung gepfändeter Vermögenswerte konnte in der Regel hinausgezögert werden, sofern glaubhaft dargelegt wurde, dass die Schulden in Raten beglichen werden könnten. Dies gab den betroffenen Unternehmen Zeit, sich bei finanziellen Engpässen zu erholen und den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Die Zukunft: Strengere Anforderungen und schnellere Konsequenzen

Die neue Regelung verschärft die Anforderungen an Schuldner erheblich. Zukünftig müssen geschuldete Beiträge innerhalb einer deutlich kürzeren Frist beglichen werden. Wenn Zahlungen ausbleiben, wird das zuständige Gericht nach Abschluss des Betreibungsverfahrens das Konkursverfahren einleiten, was zu einer Schliessung des Betriebs führt.

Insbesondere die Gastronomiebranche steht vor existenziellen Risiken. Mit ohnehin geringen finanziellen Rücklagen und einem starken Druck durch schwankende Einnahmen kann die neue Gesetzgebung viele Betriebe in die Insolvenz treiben. Ähnliches gilt für andere kleine und mittlere Unternehmen, die häufig von kurzfristigen Liquiditätsengpässen betroffen sind. Während früher ein gewisser Spielraum bestand, um fällige Zahlungen nachzuholen, droht nun im Falle von Verzug ein schnelles Ende.

Fazit

Das neue Bundesgesetz könnte eine Konkurswelle auslösen, da Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht konsequent erfüllen oder nur über begrenzte finanzielle Rücklagen verfügen, zunehmend unter Druck geraten.

Vor diesem Hintergrund gewinnt ein solides und realistisches Finanzmanagement für Unternehmen entscheidend an Bedeutung. Die regelmässige Überprüfung von Zahlungsverpflichtungen, eine vorausschauende Liquiditätsplanung und das frühzeitige Verhandeln von Zahlungsvereinbarungen sind künftig unerlässlich, um wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten und drohende Insolvenzverfahren zu vermeiden.

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Cyrill Lauper

lic. iur | Rechtsanwalt und Notar

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